Dr. med. Martin Pletscher, Hauptstrasse 85, 4102 Binningen, Tel: 061- 426 98 26, FAX: 061- 426 98 25
Bioresonanz - diagnostischer und therapeutischer Unsisnn
W Stellungnahme der Fachkommission der Schweizerischen Gesellschaft für Allergologie und Immunologie (SGAI) zu den
Bioresonanz- und Elektroakupunkturgeräten zur Diagnostik und Therapie von (vermeintlichen) Allergien
B. Wüthrich, P. C. Frei, A. Bircher, C. Hauser, W. Pichler, P. Schmid-Grendelmeier, F. Spertini, D. Olgiati, U. Müller
Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2006;87: 2
Einleitung
Schon 1995 hat die Spezialistenkommission (jetzt Fachkommission) der Schweizerischen Gesellschaft für Allergologie und
Immunologie (SGAI) eine Stellungnahme zu paramedizinischen Verfahren, speziell Bioresonanz, bei allergischen Erkrankungen in der
Schweizerischen Ärztezeitung verfasst [1]. Ebenfalls hat sie in einem weiteren Positionspapier («Good Allergy Practice») über
alternativmedizinische Methoden in der Allergologie wie folgt Stellung genommen: «Für keine der alternativmedizinischen Verfahren,
u. a. der Bioresonanz, ist eine diagnostische Aussagekraft oder eine signifikante therapeutische Wirkung wissenschaftlich erwiesen»
[2]. Obwohl auch negative Stellungnahmen über die Bioresonanz von seiten verschiedener europäischer Fachgesellschaften
vorliegen [3–5] und auch in Übersichtsarbeiten diese Verfahren als unwissenschaftlich eingestuft werden [6–10], wird weiterhin immer
noch intensiv für den Einsatz dieser «Heilmethode» («Löschen von Allergien mit Bioresonanztherapie») mittels Bicom-, Mora-,
MitoSan- oder Vegatest-I- und -II-Geräten bei allergischen Erkrankungen geworben [11]. Bioresonanz- und auch
Elektroakupunkturverfahren werden nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet und bildeten somit auch nicht
Gegenstand des Beschlusses des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) vom Juni 2005 bezüglich der
komplementärmedizinischen Massnahmen. Bioresonanz- und Elektroakupunkturgeräte werden jedoch nicht nur von einem Teil von
Alternativmedizinern eingesetzt, sondern auch von einzelnen Allgemeinpraktikern, Spezialisten verschiedener Fachrichtungen sowie
von Zahnärzten, Podologen, Kinesiologen, Chiropraktikern, Drogisten, Naturheilern usw. [12]. Bioresonanz und Elektroakupunktur
werden z.B. vom Kanton Zürich gemäss § 3 lit. K der Verordnung über Berufe der Gesundheitspflege als «sogenannte äusserliche,
ungefährliche ausserwissenschaftliche Methoden», etwa wie Handauflegen und Gesundbeten, eingestuft und deshalb als
nichtbewilligungspflichtig taxiert [13]. Da es sich um nichtbewilligungspflichtige Tätigkeiten handelt, besteht für die
Gesundheitsdirektion auch keine Aufsichtsfunktion. Andererseits werden diese Verfahren von den Krankenkassen durch
Zusatzversicherungen abgedeckt, und damit wird sogar um potentielle Kunden, die auf komplementärmedizinische Behandlungen
Wert legen, gezielt geworben [14]. Voraussetzung für den Einsatz von Methoden zur Diagnostik und Therapie in der Medizin sollte
jedoch eine eingehende Prüfung der verwendeten Apparatur sein, und die Übernahme von Leistungen durch Zusatzversicherungen
sollte mit der gleichen Sorgfalt erfolgen wie in der Schulmedizin, d.h., die verrechenbaren medizinischen Leistungen müssen den
Ausweis der Effektivität erbringen. Nur so kann der Patient vor unnötigen, irreführenden Methoden mit teilweise gefährlichen
Konsequenzen geschützt werden. Unverständlich ist deshalb, dass es in Zeiten beschränkter Ressourcen Krankenkassen gibt, die
ungeprüfte Leistungen über die Zusatzversicherung abgelten. In der Folge seien diese Verfahren und ihre Apparaturen kurz
geschildert. Wir verweisen auch auf die entsprechenden, bereits zitierten Stellungnahmen und Übersichtsartikel [1–10] und folgende
Websites im Internet: www.quackwatch.org und www.allergycapital.com.au unter «alternative methods».
Bioresonanz- und Multiresonanzverfahren
Basis der Bioresonanz ist das Postulat, dass der Mensch und die Umweltallergene ein ultrafeines Schwingungsspektrum ausstrahlen,
das mit konventionellen physikalischen Messmethoden nicht nachweisbar sei [15, 16]. Dabei wird ein vom Probanden in den Händen
zu haltender Metallzylinder als Ableitelektrode benutzt, und die «Schwingungen» werden mittels eines gewöhnlichen, nicht
abgeschirmten Elektrokabels über Bananenstecker in den Apparat geleitet. Die Handhabung des Bioresonanzgerätes wird während
eines – meist an einem Wochenende von der Vertriebsfirma organisierten – Kurses erlernt, an welchem auch einer der Mitautoren (P.
S.-G.) teilnahm. Die Kursunterlagen werden nach den Angaben von Schumacher [16], einem österreichischen Arzt, verfasst, welcher
selbst solche Fortbildungskurse in der Schweiz bestritt. Nach Erklärung des Konzeptes der Allergie als biophysikalische Information
durch den physikalischen Code in Form eines hochspezifischen Spektrums ultrafeiner Schwingungen als ubiquitäres Prinzip und des
«Allergie-Engramms» als biophysikalische Prägung auf der Basis einer erblichen Disposition durch wiederholten Kontakt mit einer
den Organismus in irgendeiner Weise irritierenden Substanz sowie Ausführungen über die Einteilung der Allergien als «oberflächliche
Allergieformen» (z.B. Urtikaria, Quincke-Ödem, Heuschnupfen und Asthma) und «zentrale Allergieformen » (z.B. Neurodermitis),
welche durch in der Regel täglich zugeführte Grundnahrungsmittel (Milch, Weizen) entstehen und somit «maskiert» sind, da ein
unmittelbarer Zusammenhang zwischen Symptomen und Allergenzufuhr meist nicht erkennbar ist, folgen die Tips für das Arbeiten mit
dem Biotensor. Beim Testen wird das Sensorelement in «I-Stellung» ca. 30 cm von den Patienten gehalten. Waagerechtes Hin und
Herschwingen zum Probanden hin bedeutet «Resonanz» (= Verträglichkeit), eine senkrechte Auf-und-ab-Bewegung bedeutet
«Dissonanz» (= Unverträglichkeit). Getestet wird das Resonanzverhalten zwischen der zu prüfenden Substanz (Nahrungsmittel,
Allergenextrakte, Gegenstände usw.) und dem Patienten. Das anzeigende Sensorelement befindet sich dabei immer zwischen
Substanz und Patient, unabhängig davon, auf welche Weise der Biotensor die Information der Testsubstanz erhält (z. B. durch
einfaches Vorhalten der Substanz oder über Kabel von einer Wabe, einem Abtastelement oder einem Sender- Empfänger-System).
Festgestellt werden könnten auch Beimengungen der verschiedensten Stoffe zu Nahrungsmitteln: Die Prüfung erfolgt durch die
einfache Gegenüberstellung des bekannten Allergens (Teströhrchen) mit dem zu prüfenden Nahrungsmittel. Eine «Ident-Reaktion »
(Auf- und Abschwingen) beweist das Vorhandensein der betreffenden Schwingungsinformation, auch wenn unter Umständen nur
winzige Spuren vorhanden sind. Farbstoffe, Konservierungsmittel, toxische Substanzen usw. lassen sich damit auch nachweisen.
Durch Verwendung einer Zahnelektrode des BICOM-Gerätes lässt sich auch die Verträglichkeit von Zahnmaterial in situ (z.B.
Amalgamfüllungen) feststellen. Statt den Bioresonanztest am Patienten anzuwenden, sei es auch möglich, den Allergietest am
Patientenblut vorzunehmen (dies sind nur wenige Punkte zum Diagnoseverfahren). Nach der Diagnosestellung folgt die
Allergietherapie mit dem Bioresonanzgerät. Dieselbe erfolgt nun durch «Invertschwingung», denn es kann «jede Welle, unabhängig
von Amplitude und Frequenz, bei Gegenüberstellung mit ihrem exakten Spiegelbild auf Null reduziert, d. h. ausgelöscht werden». Bei
der biophysikalischen Allergietherapie wird die im Bioresonanzgerät mittels elektronischer Spiegelschaltung aus der
Originalschwingung erzeugte Invertschwingung (= Spiegelbildschwingung) des Allergens in mehreren Therapiesitzungen über Kabel
und Elektrode dem Patienten zugeleitet. Das «Löschen» von Allergien erfolgt folgendermassen: Der Patient wird mit der
«invertierten» Gesamtinformation des Allergens behandelt, wobei die Becherelektrode mit Allergen am Eingang des Gerätes plaziert
wird. Ein völliges Löschen des Allergie-Engramms ist nur möglich, wenn während der Therapiephase absolute Allergenkarenz
eingehalten wird. Einige Therapeuten gehen so weit, dass, wenn z.B. eine Weizenallergie beim Patienten diagnostiziert wurde, auch
die Angehörigen bei gemeinsamen Mahlzeiten auf weizenhaltige Speisen (Aussendung von «disharmonischen » Schwingungen)
verzichten müssen, da sonst die Therapie des Patienten gefährdet sei. Durch die wiederholten «Therapiesitzungen» komme es durch
das Spiegelbildmuster zu einer Reduzierung des Originalmusters und damit zu einem schrittweisen Abbau des Allergie-Engramms im
Schwingungssystem des Patienten. Die Überprüfung der Methode durch den Physiker F. Cap ergab, dass die physikalischen
Grundlagen der Bioresonanz falsch sind [17]. Diese Ergebnisse wurden durch andere Physiker und Ingenieure bestätigt [18]. Der
Patient dient nach deren Untersuchungen als Antenne für alle möglichen elektromagnetischen Wellen: Störstrahlung von Netz und
elektrischen Geräten, Radar-, Telefon-, Radio- und Fernsehsignale. Das Bioresonanzgerät ist nicht in der Lage, die «mit
konventionellen Methoden nicht mehr nachweisbaren Schwingungen» des Körpers aufzunehmen, sondern es erzeugt lediglich ein
elektronisches Rauschen, aus dem – mittels Bandfilter – einige Schwingungen herausgefiltert werden. Klinische Studien ergaben,
dass Bioresonanz weder für die Diagnostik noch die Therapie allergischer Erkrankungen (Pollinose, Neurodermitis atopica) geeignet
ist [19–21]. Dies wird auch durch die Erfahrungen verschiedener allergologischer Zentren der Schweiz, Deutschlands, Österreichs
und Italiens unterstützt, wo vielei bioresonanzdiagnostizierte und -therapierte Patienten mit angeblich «gelöschten» Allergien erneut
Rat suchen [1, 22–24].
Elektroakupunktur nach Dr. Voll und bioelektrische Funktionsdiagnostik
Diese Variante der klassischen Akupunktur wurde durch den deutschen Arzt Dr. Voll eingeführt. Sie ist ein paramedizinisches
Verfahren, das von Heilpraktikern und alternativmedizinisch tätigen Ärzten unter anderem zur Diagnostik und Therapie von
Nahrungsmittelallergien eingesetzt wird [25]. Bei diesem Test misst der Untersucher mit dem von Dr. Voll entwickelten
Messinstrument (sogenannte EAV-Geräte, wie z.B. VEGATEST; MORA) an gewissen Akupunkturpunkten ein elektrisches Potential
aufgrund eines vorgegebenen Messstroms gegenüber einer grossflächigen Bezugselektrode [26]. Wird dieses Verfahren zur
Allergietestung eingesetzt, wird in den Stromkreis zwischen Handelektrode und Messinstrument eine Ampulle mit z.B. einem
Nahrungsmittelextrakt eingebracht. Der Untersucher misst gleichzeitig mit einer Punktelektrode das Potential des jeweiligen
Akupunkturpunktes. Aus den Änderungen des Messwertes durch das Zwischenschalten des jeweiligen Allergens soll ersichtlich sein,
ob der Patient gegen den getesteten Stoff allergisch ist. Bereits 1976 konnte man durch umfangreiche Untersuchungen feststellen,
dass diese Testmethode Artefakte misst [27]. Auch durch neuere Stellungnahmen wurden die Elektroakupunktur nach Dr. Voll und
ähnliche modifizierte Verfahren als pseudowissenschaftlich und nicht überprüft beurteilt [8, 9]. Eine neue Arbeit aus England
beschäftigte sich mit der diagnostischen Aussagekraft solcher elektrodermaler Allergieteste (EAT) [28]. Die verblindet durchgeführte
Studie ergab, dass die Ergebnisse des EAT nicht mit jenen der Pricktests korrelierten und EAT nicht zwischen Atopikern und
Nichtatopikern zu unterscheiden vermochte. EAT ist weit verbreitet: Es wird geschätzt, dass in England mehr als 500 elektrodermale
Geräte eingesetzt werden, um Allergien nachzuweisen [29]. Dieser Test war bisher kaum klinisch überprüft – und erweist sich nun als
unbrauchbar, wenn es gilt, Allergien festzustellen.
Unsinnige Diagnosen und Diäten
Die Diagnosen, welche mit den verschiedenen unkonventionellen Methoden gestellt werden, lauten in der Regel auf Allergie gegen
Lebensmittelzusatzstoffe, Zucker, Weizen oder Kuhmilch [30]. Tatsächlich sind entgegen der Meinung von Patienten- und
Konsumentenschutzorganisationen sowie der Massenmedien allergische Reaktionen gegen Lebensmittelzusatzstoffe (E-Nummern =
«Chemie» in der Nahrung) ausserordentlich selten [31]. Das Irrationale zeigt sich auch in den Diätempfehlungen, denn als Ersatz für
die mit unkonventionellen Methoden diagnostizierte Weizenallergie wird Dinkelmehl empfohlen, eine alte Weizenart, welche sich
allergologisch wie der Weizen verhält [32, 33]! Da keine echte Weizenallergie vorliegt, glaubt der Patient nun den Übeltäter (Weizen)
durch seinen Dinkelkonsum eliminiert zu haben. Bei einer alternativ diagnostizierten «Kuhmilchallergie» wird als Ersatz Ziegen- oder
Stutenmilch empfohlen. Bei der IgE-vermittelten Kuhmilchallergie handelt es sich am häufigsten um eine Sensibilisierung auf Kaseine,
welche artunspezifisch sind. Wenn man allergisch auf Kuhmilch ist, verträgt man auch Ziegen- und Stutenmilch nicht [34]. Während
der entsprechenden Eliminationsdiät müssen bei gewissen Therapeuten sogar auch die Angehörigen, welche die Mahlzeit zusammen
mit dem Patienten konsumieren, auf diese Lebensmittel verzichten, da sonst «disharmonische», allergieerzeugende Schwingungen
auf die Betroffenen übertragen werden könnten! Sogar schon fast rituell anmutende «Rotationsdiäten» [35] werden empfohlen, bis in
mehreren Sitzungen die «Allergien» durch Einbringen der spiegelbildlichen, «harmonischen» Schwingungen schlussendlich
«gelöscht» werden.
Vernichtende Urteile über Bioresonanzund EAV-Verfahren
Dr. Stephan Barrett, Mediziner und für die Website www.quackwatch.org verantwortlich, schreibt [36]: «In 1999, the British Advertising
Standards Authority reviewed a pamphlet, which alleged that a Bio Resonance Therapy device could help people suffering from
headaches, overweight, tiredness, bloating, irritable bowel syndrome, skin rashes, arthritis, and premenstrual tension. In May 1999,
after reviewing a manual and other information about the device, the Authority concluded that the claims were unsubstantiated.
Government agencies in several countries have taken enforcement actions related to EAV devices.» Und: «The devices described
above are used to diagnose nonexistent health problems, select inappropriate treatment, and defraud insurance companies. The
practitioners who use them are either delusional, dishonest, or both. These devices should be confiscated and the practitioners who
use them should be prosecuted.» In einer aktuellen Stellungnahme schreibt Prof. E. Ernst, Lehrstuhl für Komplementärmedizin,
Peninsula Medical School, Universities of Exeter & Plymouth, unter anderem folgendes: «Using the example of bioresonance therapy,
this article demonstrates how pseudo-scientific language can be used to cloud important issues. This can be seen as an attempt to
present nonsense as science. Because this misleads patients and can thus endanger their health, we should find ways of minimizing
this problem» [37].
Schlussfolgerungen
Auch wenn übereinstimmend verschiedene wissenschaftliche Stellungnahmen und Positionspapiere allergologischer
Fachgesellschaften den Einsatz von Bioresonanz- und Elektroakupunkturverfahren ablehnen, wird das die Vertriebsfirmen und
gewisse Ärzte und nichtärztliche Therapeuten nicht daran hindern, diese «Heilmethode » weiterhin anzubieten. Gewisse
Krankenkassen werden leider wohl auch in Zukunft bereit sein, bei Zusatzversicherten die resultierenden Kosten zu übernehmen.
Patienten werden sich unsinnigen Diäten und «Löschverfahren » unterziehen und glauben, dabei eine schon von vornherein nicht
existierende Allergie gelöscht zu haben. Mangels gesetzlicher Interventionsmöglichkeiten möchte die SGAI erneut mit dieser
Stellungnahme nicht nur die Ärzteschaft, sondern auch Patienten und Patientenorganisationen, Politiker, Medien und Krankenkassen
vor diesen unsinnigen und selbst bei Komplementärmedizinern umstrittenen Diagnose- und Behandlungsmethoden warnen. Die
Krankenkassen sollten von der Übernahme solcher Leistungen durch Zusatzversicherungen Abstand nehmen! Sowohl die für
Bioresonanzverfahren wie für Elektroakupunktur postulierten physikalischen Grundlagen werden von namhaften Physikern als
unhaltbar bezeichnet. Die klinische Überprüfung in verblindeten kontrollierten Studien zeigte für beide Verfahren in der Diagnostik
keine Korrelation mit den Ergebnissen der anerkannten, wissenschaftlich geprüften Methoden, und therapeutisch konnte keine
Wirksamkeit nachgewiesen werden. Unbrauchbare diagnostische und unwirksame therapeutische Verfahren verursachen nicht nur
unnötige Kosten, sondern können bei Patienten mit potentiell bedrohlichen Allergien, wie Asthma oder Schockreaktionen auf
Insektenstiche, Nahrungsmittel oder Medikamente, wirksame Behandlungen verhindern [38–40]. Die Fachkommission der SGAI
kommt deshalb zum Schluss, dass diese Methoden nicht als «ungefährlich» einzustufen sind und dem Begehren um Anerkennung
von seiten der Krankenkassen nicht stattgegeben werden sollte [41].
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