Laser


Positionspapier

Lasertypen
Verbreitung & Wissen
Achtung wichtig !
Forderung der SGDV

 

 

 

 

Positionspapier  zur Anwendung der Lasertechnologie an der Haut1 
(
Schweizerische Gesellschaft  für Dermatologie und Venerologie, SGDV)


Seit über 30 Jahren steht die Lasertechnologie zur Behandlung von Hautveränderungen in steter Entwicklung. Entscheidende Fortschritte sowohl im Verständnis der Interaktion von Licht und Gewebe wie auch in der Bereitstellung von Instrumenten mit verschiedenen physikalischen Laserparametern sind in den letzten 15 Jahren dank der dermatologischen Forschung und durch die Industrie erzielt worden.

Bei geschickter Auswahl dieser Parameter (Wellenlänge, Pulsdauer) beschränkt sich die Absorption der Laserenergie auf das Zielgewebe mit dem spezifischen Zielchromophor (Melanin, Hämoglobin, Farbstoffe einer Tätowierung usw.).

Eine immer präzisere, selektivere Zerstörung (Photothermolyse) des Zielgewebes konnte somit erreicht werden, bei weitgehender Schonung des Gewebes in der Umgebung.

Entsprechend eignen sich die in Tabelle 1 beschriebenen Lasertypen für die Behandlung von Hautveränderungen.

Tabelle 1. Lasercharakteristika und dermatologischer Gebrauch

Lasertyp

Wellenlänge

Zielchromophor

Typische Hautveränderungen

Argon

488, 514nm

Hämoglobin Melanin

vaskuläre pigmentierte Hautveränderungen

Rubin

694nm, rot

Melanin, exogene Pigmente

pigmentierte Hautveränderungen, Tätowierung

Alexandrit

755nm, rot

Melanin, exogene Pigmente

pigmentierte Hautveränderungen Tätowierung

Nd:YAG

1’064nm, rot

Melanin exogene Pigmente

pigmentierte Hautveränderungen Tätowierung

Frequenz- verdoppelter Nd:YAG

532nm, grün

Melanin exogene Pigmente, Hämoglobin

vaskuläre und pigmentierte Hautveränderungen Tätowierung

CO2

10’600nm, infrarot

Wasser

Gewebeablation (aktinische Cheilitis, Viruspapillome, Xanthelasmen, Syringome, epidermale Naevi)

Hochenergie- gepulster CO2

10’600nm, infrarot

Wasser

Hautresurfacing (Faltenbildung, atrophische Narben)

Blitzlampen- gepumpter Farbstofflaser

585nm, gelb

 

510nm, grün

Oxyhämoglobin

 

Melanin, exogene Pigmente

vaskuläre Läsionen (Hämangiome, Naevus flammeus), Warzen.

pigmentierte Hauttveränderungen, Tätowierung

Kupferdampf/ Bromid

578nm, gelb


510nm, grün

Oxyhämoglobin


Melanin

vaskuläre Hautveränderungen

pigmentierte Hauttveränderungen

KTP-532

532nm, grün

Hämoglobin, Melanin

Vaskuläre und pigmentierte Hauttveränderungen

Erbium

2’940nm

Wasser

Hautresurfacing

Aus dieser Tabelle wird die überaus breite Anwendungsmöglichkeit der Lasertechnologie ersichtlich. So bietet sie heute eine Behandlung für Feuermale (Naevus flammeus), für die früher keine Therapie möglich war. Sie eröffnet auch wirkungsvolle Alternativen in der Dermatochirurgie für viele weitere, auch ästhetische Belange (Narben, Tätowierung, Besenreiservarizen usw.).

Diese zum Teil spektakulären Fortschritte in unseren therapeutischen Möglichkeiten führten seither zu einer weltweiten Verbreitung von Lasergeräten bei Dermatologen (20% der niedergelassenen Dermatologen in der Schweiz üben die Lasertechnologie aus).

Auch in der Laienpresse haben die erzielten Erfolge der Lasertherapie ein Echo gefunden. Mit Begeisterung, oft kritiklos, wird der Laser als Wunderinstrument für alles angepriesen.

Leider richten Laserproduzenten und deren Verteiler ihre Verkaufsstrategien nicht nur auf Ärzte aus, sondern vermerkten die Geräte gewissermassen auch in der Öffentlichkeit. Die Erwartungen von seiten der Patienten sind aus diesen Gründen sehr hoch, meist überzogen, und die Nachfrage nach einer Lasertherapie nimmt weiter zu. Es war unter diesen Umständen zu erwarten, dass auch Ärzte ohne fachliche Beziehung und ohne Erfahrung in Dermatologie diese in ihren Augen lukrative Lasertherapie anbieten würden. Auch die Privatkliniken eröffnen Laserzentren für die Behandlung von Hautveränderungen aller Art, und sogar in Kosmetiksalons haben diese Geräte Einzug gehalten.

Diese rasante Verbreitung von Lasertechnologie hat dazu geführt, dass es heutzutage vielen Betreibern solcher Geräte am nötigen Fachwissen in Dermatologie und Dermatochirurgie und selbst in Lasertechnologie fehlt. Falsche Diagnosen von Hautveränderungen, falsche Indikationsstellungen zu einer Laserbehandlung und schlechte Behandlungsresultate sind die Konsequenz davon. Irgendwelche Hautveränderungen werden in einem Laserzentrum oder bei einem Nichtfacharzt mit dem Lasergerät kurzerhand und unkritisch «therapiert».

Ebenso gute und viel kostengünstigere Behandlungsmöglichkeiten, wie Exzisionen, Kryotherapie, Elektrochirurgie, «Peelings», Sklerotherapie usw., werden dort nicht beherrscht und entsprechend auch nicht angeboten.

Besonders bedenklich und sogar gefährlich ist die Laserbehandlung von nicht eindeutig diagnostizierten pigmentierten Hautveränderungen. Es ist nämlich wesentlich, zwischen einem Muttermal (Nävus), einer Alterswarze (seborrhoische Keratose) und einem pigmentierten Basalzellkarzinom oder einem Melanom zu unterscheiden. Eine mangelhafte Diagnose führt nicht nur zu einem schlechten ästhetischen Resultat, sie kann auch fatale Folgen haben (z.B. bei Laserbehandlung eines malignen Melanoms).

Im Interesse des Patienten fordert die SGDV deshalb:
dass die Indikation zu einer Laserbehandlung von pigmentierten Hautveränderungen oder Tumoren nur durch einen dermatologisch geschulten Arzt gestellt oder diese erst nach Begutachtung (nötigenfalls histologischer Untersuchung) durch einen Dermatologen durchgeführt werden darf.
dass Laserbehandlungen der Haut grundsätzlich in die Hand von Fachärzten (Dermatologen FMH und plastischen Chirurgen FMH), deren Weiterbildungsprogramme explizit die Laserbehandlung enthalten, gehören.

Eine permanente Fortbildung auf dem Gebiet der Lasertherapie ist für die Anwender unumgänglich.

Unsere Fachgesellschaft wird sich entschieden für eine kritische und objektive Information der Offentlichkeit über die Möglichkeiten und Grenzen der Lasertherapie einsetzen.

Die SGDV wird sich in Zukunft vermehrt auch mit der Ausbildung und Fortbildung ihrer Mitglieder auf dem Gebiet der Lasertherapie befassen.

 

1 Das Positionspapier der SGDV zur Anwendung der Lasertechnologie an der Haut wurde am 18. September 1997 vom Vorstand der SGDV und am 19. September 1997 von der Generalversammlung einstimmig genehmigt.




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