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Lasertypen
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Positionspapier
zur Anwendung der Lasertechnologie an der Haut1
Seit
über 30 Jahren steht die Lasertechnologie zur Behandlung von Hautveränderungen
in steter Entwicklung. Entscheidende Fortschritte sowohl im Verständnis der
Interaktion von Licht und Gewebe wie auch in der Bereitstellung von
Instrumenten mit verschiedenen physikalischen Laserparametern sind in den
letzten 15 Jahren dank der dermatologischen Forschung und durch die
Industrie erzielt worden. Bei
geschickter Auswahl dieser Parameter (Wellenlänge, Pulsdauer) beschränkt
sich die Absorption der Laserenergie auf das Zielgewebe mit dem spezifischen
Zielchromophor (Melanin, Hämoglobin, Farbstoffe einer Tätowierung usw.). Eine
immer präzisere, selektivere Zerstörung (Photothermolyse) des Zielgewebes
konnte somit erreicht werden, bei weitgehender Schonung des Gewebes in der
Umgebung. Entsprechend eignen sich die in Tabelle 1 beschriebenen Lasertypen für die Behandlung von Hautveränderungen. Tabelle
1. Lasercharakteristika und dermatologischer Gebrauch
Aus
dieser Tabelle wird die überaus breite Anwendungsmöglichkeit der
Lasertechnologie ersichtlich. So bietet sie heute eine Behandlung für
Feuermale (Naevus flammeus), für die früher keine Therapie möglich war. Sie
eröffnet auch wirkungsvolle Alternativen in der Dermatochirurgie für viele
weitere, auch ästhetische Belange (Narben, Tätowierung, Besenreiservarizen usw.). Diese
zum Teil spektakulären Fortschritte in unseren therapeutischen Möglichkeiten
führten seither zu einer weltweiten Verbreitung von Lasergeräten bei
Dermatologen (20% der niedergelassenen Dermatologen in der Schweiz üben die
Lasertechnologie aus). Auch
in der Laienpresse haben die erzielten Erfolge der Lasertherapie ein Echo
gefunden. Mit Begeisterung, oft kritiklos, wird der Laser als Wunderinstrument
für alles angepriesen. Leider
richten Laserproduzenten und deren Verteiler ihre Verkaufsstrategien nicht nur
auf Ärzte aus, sondern vermerkten die Geräte gewissermassen auch in der Öffentlichkeit.
Die Erwartungen von seiten der Patienten sind aus diesen Gründen sehr hoch,
meist überzogen, und die Nachfrage nach einer Lasertherapie nimmt weiter zu.
Es war unter diesen Umständen zu erwarten, dass auch Ärzte ohne fachliche
Beziehung und ohne Erfahrung in Dermatologie diese in ihren Augen lukrative
Lasertherapie anbieten würden. Auch die Privatkliniken eröffnen Laserzentren
für die Behandlung von Hautveränderungen aller Art, und sogar in
Kosmetiksalons haben diese Geräte Einzug gehalten. Diese
rasante Verbreitung von Lasertechnologie hat dazu geführt, dass es heutzutage
vielen Betreibern solcher Geräte am nötigen Fachwissen in Dermatologie und
Dermatochirurgie und selbst in Lasertechnologie fehlt. Falsche Diagnosen von
Hautveränderungen, falsche Indikationsstellungen zu einer Laserbehandlung und
schlechte Behandlungsresultate sind die Konsequenz davon. Irgendwelche Hautveränderungen
werden in einem Laserzentrum oder bei einem Nichtfacharzt mit dem Lasergerät
kurzerhand und unkritisch «therapiert». Ebenso
gute und viel kostengünstigere Behandlungsmöglichkeiten, wie Exzisionen,
Kryotherapie, Elektrochirurgie, «Peelings», Sklerotherapie usw., werden dort
nicht beherrscht und entsprechend auch nicht angeboten. Besonders
bedenklich und sogar gefährlich ist die Laserbehandlung von nicht eindeutig
diagnostizierten pigmentierten Hautveränderungen. Es ist nämlich wesentlich, zwischen einem Muttermal (Nävus), einer
Alterswarze (seborrhoische Keratose) und einem pigmentierten Basalzellkarzinom
oder einem Melanom zu unterscheiden. Eine mangelhafte Diagnose führt nicht
nur zu einem schlechten ästhetischen Resultat, sie kann auch fatale Folgen
haben (z.B. bei Laserbehandlung eines malignen Melanoms). Im
Interesse des Patienten fordert die SGDV deshalb: Eine
permanente Fortbildung auf dem Gebiet der Lasertherapie ist für die Anwender
unumgänglich. Unsere
Fachgesellschaft wird sich entschieden für eine kritische und objektive
Information der Offentlichkeit über die Möglichkeiten und Grenzen der
Lasertherapie einsetzen. Die
SGDV wird sich in Zukunft vermehrt auch mit der Ausbildung und Fortbildung
ihrer Mitglieder auf dem Gebiet der Lasertherapie befassen.
1
Das Positionspapier der SGDV zur Anwendung der Lasertechnologie an der Haut
wurde am 18. September 1997 vom Vorstand der SGDV und am 19. September 1997
von der Generalversammlung einstimmig genehmigt.
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